Allgemeines
Der EU-Heimtierausweis soll die Ausbreitung der gefürchteten Seuche Tollwut verhindern. Der Pass ist für Tierhalter, welche eine Grenze zu einem EU-Land überquert, erforderlich. Der Ausweis beinhaltet Angaben zum Tier, seiner Kennzeichnung und seinem Besitzer sowie die durchgeführten Impfungen. Diese darf jeder Tierarzt vom „normalen Impfausweis“ in den EU-Pass übertragen, auch wenn er diese nicht selbst durchgeführt hat. Mit der Übergangsregelung dürfen jedoch die gelben, internationalen Impfpässe vorerst noch weiter verwendet werden, wenn
• er vor dem 3. Juli 2004 ausgestellt wurde und noch gültig ist (zwölf Monate nach der letzten Tollwut-Impfung)
• er den inhaltlichen Anforderungen des EU-Heimtierausweises entspricht
Zu den neuen Regelungen für Katzen, Hunde und Frettchen, welche in EU-Mitgliedstaaten mitgenommen werden, gehören folgende Bestimmungen:
• das Tier muss mit einer deutlich lesbaren Tätowierung (nur
bis am 03. Juli 2011 gültig) oder einem Mikrochip gekennzeichnet sein
• es muss über einen Tollwutschutz verfügen, der im
Heimtierausweis vermerkt ist. Bei Reisen nach Irland, Grossbritannien
oder Schweden sind noch die Fristen bezüglich der Bestätigung des
Tollwutimpfschutzes und der Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken zu
beachten.
• seine Begleitperson muss einen EU-Heimtierausweis mit sich führen
Obengenannte Bestimmungen gelten jedoch nur für Privatpersonen, welche maximal fünf Tiere mit sich führen.
Drittländer
Bei der Einreise der Tiere aus Drittländern (siehe Liste) genügt die Kennzeichnungspflicht durch Tätowierung oder Mikrochip sowie der Nachweis über die Tollwutimpfung. Bei der Einreise aus nicht gelisteten Ländern wie z.B. Indonesien oder Nordafrika ist zudem eine zusätzliche Blutuntersuchung auf Antikörper gegen Tollwut erforderlich. Diese muss mindestens 30 Tage nach der Impfung und spätestens drei Monate vor der Einreise erfolgen. Ausgenommen von der Drei-Monats-Frist sind Tiere, die nach einem Aufenthalt in einem dieser nicht gelisteten Drittländer wieder in die EU reisen und zuvor dort einem Antikörper-Test unterzogen wurden.
Liste der Drittländer
Andorra | Jamaika | Schweiz | Japan |
Island | St. Kitts + Nevis | Lichtenstein | Kaimaninseln |
Monaco | Montserrat | Norwegen | Mauritius |
San Marino | Australien | Vatikanstaat | Neuseeland |
Bermuda | Kroation | Fidschi | Singapur |
St. Helena | USA |
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.