Stellen Sie sich vor, Ihre Katze ist nirgends mehr aufzufinden. Da gehen dem Besitzer einige Gedanken durch den Kopf. Ist sie irgendwo eingesperrt, findet sie den Heimweg aus eigenem Antrieb nicht mehr, wurde sie gestohlen oder bei einem ihrer Streifzüge eingefangen und bei der Polizei oder in einem Tierheim abgegeben worden? Wurde sie eventuell sogar angefahren?
Die Zeit, bis man seine geliebte Samtpfote findet und wieder in die Arme nehmen kann, erscheint einem endlos lang. Wenn man jedoch den Weg zum Tierarzt und die minimalen Kosten nicht scheut, gibt es eine nahezu unverfälschliche und fast schmerzlose Art, sein Tier zu kennzeichnen. Der Tierarzt „spritzt“ dem zu kennzeichnenden Tier einen 11,5 x 2,1 mm grossen und 67mg schweren Chip – welcher auch Transponder oder Tag genannt wird – an der linken Halsseite unter die Haut. Dieser besteht aus einer gewebeverträglichen Glashülle und enthält eine Antennenspule sowie den inaktiven Chip mit einer eigenen, zwölfstelligen Kennnummer und dem dreistelligen Ländercode. Beim Einstich kann es vorkommen, dass sich der Patient kurz wehrt und vielleicht auch lauthals protestiert. Meistens merkt die Samtpfote jedoch nicht einmal, was geschehen ist. Das Loch des Einstiches schliesst sich doch nach kurzer Zeit wieder und der Liebling hat schon nach kurzer Zeit die Prozedur vergessen. Wer diesen kurzen Schmerz seinem Tier nicht zufügen möchte, lässt den Transponder am besten während der Kastration implantieren.
Zum Chippen eines Tieres gehört auch das Ausfüllen eines Einschreibeformulares. Der Tierarzt, welcher das entsprechende Tier gechippt hat, sollte auch das Formular ausfüllen (lassen). In der einmaligen Gebühr von ca. Fr. 80.00 ist der Chip und das Einsetzen sowie die Registration enthalten. Allfällige Wohnort- oder Besitzerwechsel werden kostenlos geändert. Ein Chip allein genügt nicht, die Meldung muss unbedingt erfolgen. Nur so ist der lebenslang getragene „Reisepass“ unter der Haut jederzeit und ohne Fehler kontrollierbar. Damit kann dem Tier viel Leid und dem Tierhalter zusätlich der Stress der Suchaktion erspart bleiben.
Bei uns in der Schweiz werden die gekennzeichneten Tiere bei der ANIS registriert. ANIS bedeutet Animal Identity Service AG. Falls im laufe der Zeit der Besitzer wechselt, sollte jedoch nicht vergessen gehen, diese Angaben bei der ANIS ändern zu lassen.
Zum lesen der Nummer – welche in der Schweiz bei der ANIS registriert wird – wird mit einem mobilen Lesegerät schmerzlos über die linke Halsseite gefahren und die Identifikationsnummer wird auf dem Display angezeigt. Mit dieser Nummer kann man bei ANIS rund um die Uhr nachfragen, wem das Tier gehört und es so schnellstmöglich wieder den Besitzern zuführen. Tierärzte, Tierheime, Polizeiposten und Grenzübergänge verfügen in den meisten Fällen über mindestens ein mobiles Lesegerät.
In einigen Ländern (z.B. Grossbritanien, Scheweden oder Norwegen) dürfen nur noch gekennzeichnete Tiere eingeführt werden. Ab Juli 2004 müssen sämtliche Tiere für Reisen in den EU-Raum obligatorisch mit dem Transponder gekennzeichnet sein.
Die ersten Transponder konnten noch wandern, doch die neuere Generation soll an ihrem definierten Platz bleiben. Wir selber haben nur gute Erfahrungen mit dieser Methode gemacht. Der Chip stört das Tier – egal welcher Tierart – überhaupt nicht.
Man muss jedoch wissen, dass verschwundene Tiere mittels dem Chip nicht aktiv gesucht werden können! Dafür bräuchte es ein so genanntes Peilgerät für Katzen. Dabei trägt die Katze ein Senderhalsband mit individuellem Sender, so dass Sie Ihre Katze selbst mit einem Empfangsgerät anpeilen und finden können.
© Conny Gross, Dezember 2003